Mediation, Schlichtung und Schiedsverfahren

Meinungsverschiedenheiten können oftmals auf dem Verhandlungsweg gelöst werden.

Gelingt dies jedoch nicht, so finden sich die Beteiligten schnell vor einem staatlichen Gericht wieder. Dieses Verfahren führt mit dem Urteil auch zu einer Entscheidung. Der Weg dorthin ist aber oftmals sehr zeit- und kostenintensiv. Zudem spielen Aspekte des Konflikts, die sich nicht unter einen juristischen Tatbestand fassen lassen, keine Rolle. Schließlich wird der Konflikt öffentlich verhandelt. Jeder interessierte Mensch kann die Verhandlung verfolgen einschließlich Mitbewerber und Presse.

Diese Nachteile des staatlichen Gerichtsverfahrens sprechen für die alternativen Verfahren der Mediation, der Schlichtung und des Schiedsverfahrens.

Alle drei Verfahren bieten einen vertraulichen, also nicht-öffentlichen Rahmen.

Zudem zeichnen sie sich alle drei im Vergleich zum staatlichen Gerichtsverfahren dadurch aus, dass sie deutlich schneller und damit regelmäßig auch kostengünstiger zum Ziel führen. Denn die Verhandlungstermine können von den Parteien frei bestimmt werden und hängen nicht vom Terminstand staatlicher Gerichte ab. Die staatlichen Gerichte sind seit Jahren völlig unterfinanziert.

Der Unterschied zwischen einer Mediation, einer Schlichtung und einem Schiedsverfahren liegt im Mechanismus der Konfliktlösung.

In einem Mediationsverfahren behalten die Parteien ihren Konflikt in der Hand. Sie agieren weiterhin selbstbestimmt, bedienen sich bei der Lösung aber der Vermittlung eines Dritten, nämlich des Mediators.

Bei der Schlichtung ist dies ebenso. Allerdings spricht der Schlichter am Ende des Verfahren eine Empfehlung zur Lösung des Konfliktes aus. Diese kann je nach Absprache der Parteien verbindlich oder unverbindlich sein. Die Empfehlung kann sich zudem auch auf Aspekte erstrecken, die in einem normalen Klageverfahren nicht einklagbar wären.

Am Ende eines Schiedsverfahrens schließlich steht ein Schiedsspruch. Es ist am ehesten einem staatlichen Verfahren vergleichbar, unterscheidet sich von diesem aber wie beschrieben durch seine Vertraulichkeit, Schnelligkeit und Kosteneffizienz.

Als Schiedsrichter und als Parteivertreter war Dr. Krüger M.A. in Schiedsverfahren tätig und wird auf der Mediatoren- und der Schlichterliste der Industrie- und Handelskammer zu Berlin sowie auf der Mediatorenliste der Rechtsanwaltskammer Berlin geführt.

Dr. Krüger M.A. ist Gründungsmitglied der Deutsche Stiftung Mediation e. V. und absolvierte seine Mediationsausbildung im ersten Jahrgang der renommierten Mediationsausbildung der Europa Universität Viadrina und der Humboldt Universität zu Berlin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Seine Masterarbeit verfasste er zur Frage der „Mediationsgeneigtheit in deutschen Unternehmen“. Die Ergebnisse der Masterarbeit flossen in die von PriceWaterhouseCoopers in Zusammenarbeit mit der Europa Universität Viadrina herausgegebenen Studie „Commercial Dispute Resolution – Konfliktbearbeitungsverfahren im Vergleich“ ein.

Das Skript zu seinem Vortrag auf dem nexxt-day zum Ablauf einer Mediation im Zusammenhang mit einer finden Sie hier. Beim nexxt-day handelt es sich um eine gemeinsame Initiative der Industrie- und Handelskammer Berlin, der Handwerkskammer Berlin, der Berliner Sparkasse und der Berliner Volksbank.